{"id":1573,"date":"2018-03-11T00:08:25","date_gmt":"2018-03-11T00:08:25","guid":{"rendered":"http:\/\/SEBASTIANUS-WESSELING.NRW\/?page_id=1573"},"modified":"2018-07-31T07:30:04","modified_gmt":"2018-07-31T07:30:04","slug":"satzung-2","status":"publish","type":"page","link":"https:\/\/sebastianus-wesseling.nrw\/?page_id=1573","title":{"rendered":"Satzung"},"content":{"rendered":"<p><strong>Sankt Sebastianus-Sch\u00fctzenbruderschaft Wesseling vor 1518\u00a0 e.V.<\/strong><\/p>\n<p><strong>\u00a0<\/strong><\/p>\n<p><strong>\u00a0<\/strong><\/p>\n<ul>\n<li><strong> 1 Name und Sitz<\/strong><\/li>\n<\/ul>\n<p>Der Verein tr\u00e4gt den Namen:<\/p>\n<p>Sankt Sebastians-Sch\u00fctzenbruderschaft Wesseling vor 1518\u00a0 e.V.<\/p>\n<p>Er ist unter diesem Namen eingetragen im Vereinsregister des Amtsgerichts zu K\u00f6ln unter dem Aktenzeichen VR 700335 und hat seinen Sitz in Wesseling.<\/p>\n<p>Die Sch\u00fctzenbruderschaft ist kirchlich verbunden mit der kath. Kirche im Seelsorgebezirk Wesseling oder deren Rechtsnachfolgerin.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<ul>\n<li><strong> 2 Wesen und Aufgaben<\/strong><\/li>\n<\/ul>\n<p>Die Sankt Sebastians-Sch\u00fctzenbruderschaft Wesseling vor 1518\u00a0 e.V. \u00a0&#8211; im Folgenden \u201eSch\u00fctzenbruderschaft\u201c genannt &#8211; ist eine Vereinigung von Personen, die sich zu den Grunds\u00e4tzen und Zielen des Bundes der Historischen Deutschen Sch\u00fctzenbruderschaften e.V. (Vereinsregister K\u00f6ln VR 4219) bekennen &#8211; im Folgenden \u201eBund\u201c genannt. Sie ist Mitglied dieses Bundes, dessen Statut in seiner jeweiligen Fassung als verbindlich anerkannt wird. Getreu dem Wahlspruch des Bundes der Historischen Deutschen Sch\u00fctzenbruderschaften &#8222;f\u00fcr Glaube, Sitte und Heimat&#8220; verpflichten sich die Mitglieder der Sch\u00fctzenbruderschaft zu:<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<ol>\n<li><strong> Bekenntnis des Glaubens durch<\/strong>\n<ol>\n<li>Eintreten f\u00fcr die katholischen Glaubensgrunds\u00e4tze und deren Verwirklichung. Im Geiste der \u00d6kumene haben die Mitglieder anderer christlicher Konfessionen in der Bruderschaft die gleichen Rechte und Pflichten.<\/li>\n<li>Ausgleich sozialer Unterschiede im Geiste der Br\u00fcderlichkeit.<\/li>\n<li>Werke christlicher N\u00e4chstenliebe<\/li>\n<\/ol>\n<\/li>\n<li><strong> Schutz der Sitte durch<\/strong>\n<ol>\n<li>Eintreten f\u00fcr christliche Sitte und Kultur im privaten und \u00f6ffentlichen Leben,<\/li>\n<li>Erziehung zu k\u00f6rperlicher und charakterlicher Selbstbeherrschung durch den Schie\u00dfsport.<\/li>\n<\/ol>\n<\/li>\n<li><strong>Liebe zur Heimat und zum Vaterland durch<\/strong>\n<ol>\n<li>Dienst f\u00fcr das Gemeinwohl aus verantwortungsbewusstem B\u00fcrgersinn,<\/li>\n<li>t\u00e4tige Nachbarschaftshilfe,<\/li>\n<li>Pflege der geschichtlichen \u00dcberlieferung und des althergebrachten Brauchtums, vor allem das dem Sch\u00fctzenwesen eigent\u00fcmlichen Schie\u00dfspiels.<\/li>\n<li>Pflege der Kontakte zu den europ\u00e4ischen Nachbarvereinigungen der Sch\u00fctzen.<\/li>\n<li>Heimatpflege und heimatlichem Brauchtum.<\/li>\n<\/ol>\n<\/li>\n<\/ol>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<ul>\n<li><strong> 3 Gemeinn\u00fctzigkeit <\/strong><\/li>\n<\/ul>\n<ol>\n<li>Die Sch\u00fctzenbruderschaft mit Sitz in Wesseling verfolgt ausschlie\u00dflich und unmittelbar gemeinn\u00fctzige Zwecke im Sinne des Abschnittes &#8222;Steuerbeg\u00fcnstigte Zwecke&#8220; der Abgabenordnung (AO).<\/li>\n<li>Der Zweck des Vereins ist<\/li>\n<\/ol>\n<ul>\n<li>die F\u00f6rderung des traditionellen Brauchtums.<br \/>\nDieser Zweck wird insbesondere verwirklicht durch:<\/p>\n<ul>\n<li>Historisches Schie\u00dfspiel wie beispielsweise den Vogelschuss<\/li>\n<li>Ausrichtung und Durchf\u00fchrung von traditionellen Brauchtumsveranstaltungen und Festumz\u00fcgen<\/li>\n<\/ul>\n<\/li>\n<li>die F\u00f6rderung des Sports.<br \/>\nDieser Zweck wird insbesondere verwirklicht durch<\/p>\n<ul>\n<li>die Aus\u00fcbung des Schie\u00dfsports. Hierunter fallen die Aus\u00fcbung und Ausrichtung von Wettk\u00e4mpfen, die Unterhaltung von Schie\u00dfstandanlagen<\/li>\n<li>Ausgleichssport wie beispielsweise die Ausrichtung von Fu\u00dfballturnieren, Wanderveranstaltungen, Rallyes etc.<\/li>\n<\/ul>\n<\/li>\n<\/ul>\n<ul>\n<li>die F\u00f6rderung kirchlicher Zwecke.<br \/>\nDieser Zweck wird insbesondere verwirklicht durch<\/p>\n<ul>\n<li>Begleitung und Unterst\u00fctzung von Gottesdiensten und Aktionen wie beispielsweise Fronleichnamsprozessionen, Patenschaften bei Firmungen, zu Kommunionen, Herrichten von Gottesh\u00e4usern zu kirchlichen Festen, Hilfe bei kirchlichen Veranstaltungen<\/li>\n<li>Unterst\u00fctzung der Erhaltung und Errichtung der Kirchengeb\u00e4ude wie beispielsweise Kirchen, Pfarrheimen, Kapellen, Kreuzwege, Wege-kreuze, Kreuzwegstationen, Friedh\u00f6fen etc.<\/li>\n<li>Aktive Teilnahme am Leben in den Pfarren und den Pfarrgremien (z.B. Pfarrgemeinderat, Kirchenvorstand etc.)<\/li>\n<\/ul>\n<\/li>\n<\/ul>\n<ul>\n<li>Die F\u00f6rderung mildt\u00e4tiger Zwecke.<br \/>\nDieser Zweck wird insbesondere verwirklicht durch<\/p>\n<ul>\n<li>die Durchf\u00fchrung von karitativen Aktionen<\/li>\n<li>die aktive Hilfe f\u00fcr Personen in Notsituationen, beispielsweise durch Krankenbesuche oder sonstigen Aktionen die geeignet sind, diese Notsituation zu lindern. Die Notlage kann aufgrund pers\u00f6nlicher oder wirtschaftlicher Hilfsbed\u00fcrftigkeit gegeben sein<\/li>\n<\/ul>\n<\/li>\n<\/ul>\n<ul>\n<li>die F\u00f6rderung kultureller Zwecke.<br \/>\nDieser Zweck wird insbesondere verwirklicht durch<\/p>\n<ul>\n<li>die Durchf\u00fchrung von kulturellen Veranstaltungen im Sinne des \u00a7 68 Nr. 7 AO wie beispielsweise Sch\u00fctzenfeste<\/li>\n<li>Pflege und Erhaltung von historischen Kulturgegenst\u00e4nden wie beispielsweise Fahnen, Sch\u00fctzensilber, Urkunden und Aufzeichnungen oder sonstigen Gegenst\u00e4nden der traditionellen Brauchtums<\/li>\n<\/ul>\n<\/li>\n<\/ul>\n<ul>\n<li>die F\u00f6rderung der Heimat.<br \/>\nDieser Zweck wird insbesondere verwirklicht durch<\/p>\n<ul>\n<li>\u00dcberlieferung, Pflege und Leben der alt hergebrachten Traditionen und christlichen Werte, um diese f\u00fcr die nachfolgenden Generationen zu erhalten und diesen Generationen aktiv die Heimat als sozialen Erfahrungs- und Zugeh\u00f6rigkeitsraum mit all ihren geschichtlichen und kulturellen Traditionen zu vermitteln<\/li>\n<li>Dazu geh\u00f6rt auch die Unterst\u00fctzung und Unterhaltung von Museen, von Heimath\u00e4usern oder Begegnungsst\u00e4tten<\/li>\n<\/ul>\n<\/li>\n<\/ul>\n<ul>\n<li>F\u00f6rderung der Jugendhilfe.<br \/>\nDieser Zweck wird insbesondere verwirklicht<\/p>\n<ul>\n<li>aktive Jugendarbeit in der Form von Freizeitangeboten<\/li>\n<li>Durchf\u00fchrung von Ferienfreizeiten f\u00fcr Jugendliche (im Sinne des \u00a7 7 Abs. 1 Nr. 4 SGB VIII)<\/li>\n<li>Durchf\u00fchrung von Jugendbegegnungen<\/li>\n<li>Durchf\u00fchrung von Bildungsma\u00dfnahmen zur pers\u00f6nlichen und gesellschaftlichen Weiterentwicklung von Jugendlichen<\/li>\n<\/ul>\n<\/li>\n<\/ul>\n<ul>\n<li>die F\u00f6rderung der V\u00f6lkerverst\u00e4ndigung.<br \/>\nDieser Zweck wird insbesondere verwirklicht durch<\/p>\n<ul>\n<li>die Pflege der Kontakte zu den europ\u00e4ischen Nachbarvereinigungen der Sch\u00fctzen, insbesondere um sich so f\u00fcr ein friedliches Zusammenleben der V\u00f6lker in Europa einzusetzen,<\/li>\n<li>Teilnahme an europ\u00e4ischen Sch\u00fctzenveranstaltungen<\/li>\n<\/ul>\n<\/li>\n<\/ul>\n<ol start=\"3\">\n<li>Die Sch\u00fctzenbruderschaft ist selbstlos t\u00e4tig; sie verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke.<\/li>\n<li>Mittel der Sch\u00fctzenbruderschaft d\u00fcrfen nur f\u00fcr die satzungsgem\u00e4\u00dfen Zwecke verwendet werden. Die Mitglieder erhalten keine Zuwendungen aus Mitteln der Sch\u00fctzenbruderschaft.<\/li>\n<li>Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck der K\u00f6rperschaft fremd sind, oder durch unverh\u00e4ltnism\u00e4\u00dfig hohe Verg\u00fctungen beg\u00fcnstigt werden.<\/li>\n<li>Die Bruderschaft darf Gelder an andere steuerbeg\u00fcnstigte K\u00f6rperschaften weiterleiten.<\/li>\n<\/ol>\n<p><strong>\u00a0<\/strong><\/p>\n<ul>\n<li><strong> 4 Mitgliedschaft <\/strong><\/li>\n<\/ul>\n<ol>\n<li>Mitglied k\u00f6nnen Personen christlicher Konfession werden, die unbescholten und bereit sind, sich zum Inhalt dieser Satzung zu verpflichten.<\/li>\n<li>Das Gesuch um Aufnahme ist an den Vorstand der Sch\u00fctzenbruderschaft zu richten.<\/li>\n<li>\u00dcber die Aufnahme entscheidet die Vorstandsversammlung.<\/li>\n<li>Die Sch\u00fctzenbruderschaft ist eine Vereinigung christlicher Personen. Nicht katholische Mitglieder verpflichten sich mit der Aufnahme in die Sch\u00fctzenbruderschaft grunds\u00e4tzlich auf deren christliche Grunds\u00e4tze.<\/li>\n<li>Mit der Aufnahme in die Sch\u00fctzenbruderschaft und durch die Anerkennung dieser Satzung verpflichten sich die Mitglieder auf die christlichen Grunds\u00e4tze und zur christlichen Lebenshaltung.<\/li>\n<\/ol>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<ul>\n<li><strong> 5 Verlust der Mitgliedschaft<\/strong><\/li>\n<\/ul>\n<ol>\n<li>Die Mitgliedschaft endet durch Austritt, Tod oder Ausschluss.<\/li>\n<li>Das ausscheidende Mitglied hat auf das Verm\u00f6gen der Sch\u00fctzenbruderschaft keinen Anspruch. Auch entf\u00e4llt ein Anspruch auf Auseinandersetzung. Der Beitrag f\u00fcr das laufende Gesch\u00e4ftsjahr ist sp\u00e4testens beim Ausscheiden zu zahlen.<\/li>\n<li>Der Austritt ist nur zum Ende des Gesch\u00e4ftsjahres m\u00f6glich. Die Austrittserkl\u00e4rung muss gegen\u00fcber dem Vorstand schriftlich abgegeben werden.<\/li>\n<li>Ein Mitglied kann ausgeschlossen werden, wenn dazu ein wichtiger Grund vorliegt. Ein wichtiger Grund ist insbesondere dann gegeben, wenn das Mitglied das Ansehen und die Interessen der Sch\u00fctzenbruderschaft und des Bundes sch\u00e4digt, oder wenn es mit der Beitragszahlung verschuldet mehr als ein Jahr im R\u00fcckstand ist.<\/li>\n<li>\u00dcber den Ausschluss entscheidet die Vorstandsversammlung der Sch\u00fctzenbruderschaft nach vorheriger Anh\u00f6rung des Betroffenen (rechtliches Geh\u00f6r). Gegen die Ausschlussentscheidung hat der Betroffene das Recht, unter Ausschluss der ordentlichen Gerichtsbarkeit, Klage beim Schiedsgericht des Bundes der Historischen Deutschen Sch\u00fctzenbruderschaften binnen vier Wochen einzureichen. Bei Ausschluss findet keine R\u00fcckerstattung von Anteilen des Beitrages statt.<\/li>\n<li>Ausgeschlossene Vorstandsmitglieder scheiden mit der Ausschlussentscheidung aus ihren \u00c4mtern aus.<\/li>\n<\/ol>\n<p><strong>\u00a0<\/strong><\/p>\n<ul>\n<li><strong> 6 Pflichten und Rechte aus der Mitgliedschaft<\/strong><\/li>\n<\/ul>\n<ol>\n<li>Jedes Mitglied ist verpflichtet, den von der Mitgliederversammlung festgesetzten Jahresbeitrag zu zahlen und sich an den Veranstaltungen der Sch\u00fctzenbruderschaft zu beteiligen.<\/li>\n<li>Dar\u00fcber hinaus wird eine Teilnahme an den Veranstaltungen erwartet, die von der Mitgliederversammlung oder vom Vorstand zur Pflicht gemacht wurden. An kirchlichen Veranstaltungen sowie am Begr\u00e4bnis eines Mitglieds sollen sich alle Mitglieder beteiligen.<\/li>\n<li>Jedes Mitglied hat nach vollberechtigter Mitgliedschaft das Recht auf den K\u00f6nigsschuss.<\/li>\n<\/ol>\n<p><strong>\u00a0<\/strong><\/p>\n<ul>\n<li><strong> 7 Jungsch\u00fctzen<\/strong><\/li>\n<\/ul>\n<ol>\n<li>Jugendliche bis zum vollendeten 24. Lebensjahr werden in einer Jungsch\u00fctzenabteilung zusammengefasst.<\/li>\n<li>Die Rechte der Sch\u00fctzenjugend ergeben, soweit die Jugend sich kein eigenes Statut gegeben hat, sich aus dem Bundesstatut der St. Sebastianus Sch\u00fctzenjugend im Bund der Historischen Deutschen Sch\u00fctzenbruderschaften e.V. (BdSJ), sowie dem Statut des jeweiligen Di\u00f6zesanverbandes des BdSJ.<\/li>\n<li>F\u00fchrungskr\u00e4fte der Jungsch\u00fctzen k\u00f6nnen auch \u00fcber das 24. Lebensjahr hinaus ein Amt in der Jungsch\u00fctzenabteilung aus\u00fcben.<\/li>\n<li>Jungsch\u00fctzen bis zum vollendeten 18. Lebensjahr sind in der Mitgliederversammlung nicht stimmberechtigt. Sie nehmen nur beratend an dieser teil.<\/li>\n<\/ol>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<ul>\n<li><strong> 8 Ehrenmitglieder<\/strong><\/li>\n<\/ul>\n<p>Personen, auch Nichtmitglieder, die sich um die Sch\u00fctzenbruderschaft au\u00dfergew\u00f6hnliche Verdienste erworben haben, k\u00f6nnen von der Mitgliederversammlung mit 2\/3 Stimmenmehrheit zu Ehrenmitgliedern ernannt werden.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<ul>\n<li><strong> 9 Organe der Sch\u00fctzenbruderschaft<\/strong><\/li>\n<\/ul>\n<p>Organe der Sch\u00fctzenbruderschaft sind<\/p>\n<ol>\n<li>die Mitgliederversammlung,<\/li>\n<li>der Vorstand.<\/li>\n<\/ol>\n<p><strong>\u00a0<\/strong><\/p>\n<ul>\n<li><strong> 10 Mitgliederversammlung<\/strong><\/li>\n<\/ul>\n<ol>\n<li>J\u00e4hrlich ist eine Mitgliederversammlung einzuberufen.<\/li>\n<li>Au\u00dferordentliche Mitgliederversammlungen k\u00f6nnen bei Bedarf einberufen werden. Eine au\u00dferordentliche Mitgliederversammlung muss einberufen werden, wenn mindestens 10% der Mitglieder dies unter Angabe der Gr\u00fcnde beim Brudermeister beantragen.<\/li>\n<li>Zur Mitgliederversammlung und zu einer au\u00dferordentlichen Mitgliederversammlung ist mindestens vierzehn Tage vorher schriftlich unter Angabe des Tagungsortes und der Tagesordnung einzuladen.<\/li>\n<li>Die Mitgliederversammlung wird vom Brudermeister, im Falle seiner Verhinderung von seinem Stellvertreter, einberufen und geleitet.<\/li>\n<li>Jede ordnungsgem\u00e4\u00df einberufene Mitgliederversammlung ist ohne R\u00fccksicht auf die Zahl der erschienenen Mitglieder beschlussf\u00e4hig.<\/li>\n<li>Beschl\u00fcsse werden mit einfacher Mehrheit gefasst, wenn die Satzung nichts anderes bestimmt.<\/li>\n<li>Auf Antrag kann die Mitgliederversammlung geheime Abstimmung beschlie\u00dfen.<\/li>\n<li>Antr\u00e4ge und Beschl\u00fcsse sind in ein Protokoll einzutragen und vom Brudermeister oder seinem Stellvertreter und dem Schriftf\u00fchrer zu unterzeichnen.<\/li>\n<\/ol>\n<p><strong>\u00a0<\/strong><\/p>\n<ul>\n<li><strong> 11 Aufgaben der Mitgliederversammlung<\/strong><\/li>\n<\/ul>\n<p>Aufgabe der Mitgliederversammlung ist<\/p>\n<ol>\n<li>Wahl des Vorstandes und der Rechnungspr\u00fcfer,<\/li>\n<li>Entgegennahme der Berichte des Vorstandes und der Rechnungspr\u00fcfer,<\/li>\n<li>Entlastung des Vorstandes nach Rechnungslegung,<\/li>\n<li>Festsetzung der Mitgliedsbeitr\u00e4ge,<\/li>\n<li>\u00c4nderung der Satzung.<\/li>\n<\/ol>\n<p><strong>\u00a0<\/strong><\/p>\n<ul>\n<li><strong> 12 Vorstand<\/strong><\/li>\n<\/ul>\n<ol>\n<li>Der Vorstand besteht aus\n<ol>\n<li>dem Brudermeister,<\/li>\n<li>dem stellvertretenden Brudermeister,<\/li>\n<li>dem Kassenwart,<\/li>\n<li>dem Schriftf\u00fchrer,<\/li>\n<li>dem Schie\u00dfmeister,<\/li>\n<li>dem Jungsch\u00fctzenmeister<\/li>\n<li>und dem Kommandanten.\n<p>Dem Vorstand geh\u00f6ren als weitere geborene Mitglieder an:<\/li>\n<li>als geistlicher Pr\u00e4ses der Pfarrer der Kirche im Seelsorgebereich Wesseling oder ein von ihm zu benennender Seelsorger,<\/li>\n<li>der jeweils amtierende K\u00f6nig.\n<p>Weiterhin k\u00f6nnen dem Vorstand folgende gew\u00e4hlte Stellvertreter mit vollem Stimmrecht angeh\u00f6ren.<\/li>\n<li>Kassenwart,<\/li>\n<li>Schriftf\u00fchrer,<\/li>\n<li>Schie\u00dfmeister,<\/li>\n<li>Jungsch\u00fctzenmeister<\/li>\n<li>und Kommandant.<\/li>\n<\/ol>\n<\/li>\n<li>Der Jungsch\u00fctzenmeister wird nach den n\u00e4heren Bestimmungen des Statuts der Sch\u00fctzenjugend von den Mitgliedern der Jungsch\u00fctzenabteilung gew\u00e4hlt. Die Wahl bedarf der Best\u00e4tigung durch den Vorstand.<\/li>\n<li>Zum Schie\u00dfmeister sollte nur gew\u00e4hlt werden, wer im Besitz einer g\u00fcltigen Schie\u00dfleiterqualifikation ist.<\/li>\n<li>Die zu w\u00e4hlenden Mitglieder des Vorstandes werden auf <strong>zwei<\/strong> Jahre gew\u00e4hlt. Der Vorstand bleibt bis zur Neuwahl im Amt.<\/li>\n<li>Beim vorzeitigen Ausscheiden eines Vorstandsmitgliedes erfolgt eine Ersatzwahl f\u00fcr den Rest der Amtszeit in der n\u00e4chstfolgenden Mitgliederversammlung.<\/li>\n<\/ol>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<ul>\n<li><strong> 13 Gesetzlicher Vorstand<\/strong><\/li>\n<\/ul>\n<ol>\n<li>Der Brudermeister, der stellvertretende Brudermeister, der Kassierer und der Schriftf\u00fchrer bilden den gesetzlichen Vorstand im Sinne des \u00a7 26 BGB.<\/li>\n<li>Je zwei Mitglieder des gesetzlichen Vorstandes sind befugt, die Sch\u00fctzenbruderschaft gerichtlich und au\u00dfergerichtlich zu vertreten.<\/li>\n<li>Rechtsverbindliche Erkl\u00e4rungen der Sch\u00fctzenbruderschaft werden von je zwei Mitgliedern des gesetzlichen Vorstandes abgegeben.<\/li>\n<\/ol>\n<p><strong>\u00a0<\/strong><\/p>\n<ul>\n<li><strong> 14 Aufgaben des Vorstandes<\/strong><\/li>\n<\/ul>\n<ol>\n<li>Aufgaben des Vorstandes sind:\n<ol>\n<li>F\u00fchrung der laufenden Gesch\u00e4fte,<\/li>\n<li>Rechnungslegung \u00fcber das abgelaufene Gesch\u00e4ftsjahr,<\/li>\n<li>Erstattung der T\u00e4tigkeitsberichte,<\/li>\n<\/ol>\n<\/li>\n<li>Wahl der Delegierten f\u00fcr Organe des Bundes der Historischen Deutschen Sch\u00fctzenbruderschaften und seiner Untergliederungen, soweit die Vertretung nicht durch den Brudermeister oder seinen Stellvertreter erfolgt.<\/li>\n<li>Die Vorstandssitzungen werden vom Brudermeister, im Falle seiner Verhinderung vom stellvertretenden Brudermeister einberufen und geleitet.<\/li>\n<li>Die Beschl\u00fcsse sind in ein Protokoll einzutragen und vom Brudermeister oder seinem Stellvertreter und dem Schriftf\u00fchrer zu unterzeichnen.<\/li>\n<\/ol>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<ul>\n<li><strong> 15 Beschreibung der Aufgaben<\/strong><\/li>\n<\/ul>\n<ol>\n<li>Der <strong>Brudermeister <\/strong>ist der Repr\u00e4sentant der Sch\u00fctzenbruderschaft. Er beruft und leitet die Sitzungen des Vorstandes und die Mitgliederversammlungen. Er vertritt die Bruderschaft in den Gremien des Bundes und seiner Untergliederungen.<\/li>\n<li>Der <strong>stellvertretende Brudermeister <\/strong>vertritt den Brudermeister im Falle seiner Verhinderung.<\/li>\n<li>Der <strong>Kassierer <\/strong>ist f\u00fcr das Finanzwesen der Sch\u00fctzenbruderschaft verantwortlich. Er hat alle Einnahmen und Ausgaben mit der Sorgfalt des ordentlichen Kaufmanns aufzuzeichnen und die Belege zu verwahren. Er hat den Jahresabschluss zu erstellen und Rechnung zu legen. Er stellt die Zahlungsanweisungen aus, die vom <strong>Brudermeister oder einem Mitglied des gesetzlichen Vorstandes, <\/strong>gegenzuzeichnen sind. Er verwahrt die Sachwerte der Sch\u00fctzenbruderschaft. Geldmittel sind bankm\u00e4\u00dfig anzulegen. Das K\u00f6nigssilber und sonstige bedeutende Sachwerte sind zu archivieren und m\u00f6glichst in einem Banksafe zu bewahren.<\/li>\n<li>Dem <strong>Schriftf\u00fchrer <\/strong>obliegt das Schriftwesen der Sch\u00fctzenbruderschaft. Er f\u00fchrt und verwahrt das gesamte Schriftwerk. Er fertigt die Niederschriften \u00fcber die Vorstandssitzungen und Mitgliederversammlungen. Zumindest die Antr\u00e4ge und Beschl\u00fcsse sind in einem fortlaufend gef\u00fchrten Protokoll einzutragen.<\/li>\n<li>Der <strong>Schie\u00dfmeister<\/strong> organisiert das Brauchtumsschie\u00dfen und das sportliche Schie\u00dfen der Sch\u00fctzenbruderschaft und tr\u00e4gt hierf\u00fcr &#8211; unbeschadet der Verantwortung des gesetzlichen Vorstandes &#8211; die gesetzliche Verantwortung. Ihm obliegt die Pflege und sorgf\u00e4ltige Verwahrung der Schusswaffen (unter Beachtung der gesetzlichen Bestimmungen). Er tr\u00e4gt die Verantwortung f\u00fcr die ordnungsgem\u00e4\u00dfe Durchf\u00fchrung des Schie\u00dfsportes. Pokale und sonstige Gegenst\u00e4nde werden von ihm verwaltet.<\/li>\n<li>Der <strong>Jungsch\u00fctzenmeister <\/strong>organisiert und f\u00fchrt die Jungsch\u00fctzen der Sch\u00fctzenbruderschaft. Er tr\u00e4gt hier die Verantwortung und vertritt deren Interessen im Vorstand und in der Mitgliederversammlung.<\/li>\n<li>Der <strong>Kommandant <\/strong>organisiert und leitet die Aufz\u00fcge der Sch\u00fctzenbruderschaft in der \u00d6ffentlichkeit.<\/li>\n<li>Der <strong>Pr\u00e4ses <\/strong>wahrt die geistlichen, kirchlichen und kulturellen Aufgaben der Sch\u00fctzenbruderschaft.<\/li>\n<\/ol>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<ul>\n<li><strong> 16 Ausgabenwirtschaft<\/strong><\/li>\n<\/ul>\n<p>In der Ausgabenwirtschaft ist der Vorstand an den von der Mitgliederversammlung beschlossenen Voranschlag gebunden. Au\u00dferhalb des Voranschlages kann der Vorstand nur \u00fcber einen von der Mitgliederversammlung festzusetzenden Betrag im Einzelfalle verf\u00fcgen.<\/p>\n<p>Der gesch\u00e4ftsf\u00fchrende Vorstand hat dar\u00fcber hinaus im Rahmen eines, von der Mitgliederversammlung festgelegten Betrages, Verf\u00fcgungsgewalt.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<ul>\n<li><strong> 17 Verg\u00fctungen f\u00fcr die Vereinst\u00e4tigkeit<\/strong><\/li>\n<\/ul>\n<ol>\n<li>Die Vereins- und Organ\u00e4mter werden grunds\u00e4tzlich ehrenamtlich ausge\u00fcbt.<\/li>\n<li>Bei Bedarf k\u00f6nnen Satzungs\u00e4mter im Rahmen der haushaltsrechtlichen M\u00f6glichkeiten entgeltlich auf der Grundlage eines Dienstvertrages oder gegen Zahlung einer Aufwandsentsch\u00e4digung nach \u00a7 3 Nr. 26a EStG (Ehrenamtspauschale) ausge\u00fcbt werden.<\/li>\n<li>Die Entscheidung \u00fcber eine entgeltliche Vereinst\u00e4tigkeit nach Abs. (2) trifft <strong>die Mitgliederversammlung<\/strong>. Gleiches gilt f\u00fcr die Vertragsinhalte und die Vertragsbeendigung.<\/li>\n<li><strong>Die Mitgliederversammlung<\/strong> ist erm\u00e4chtigt, T\u00e4tigkeiten f\u00fcr den Verein gegen Zahlung einer angemessenen Verg\u00fctung oder Aufwandsentsch\u00e4digung zu beauftragen. Ma\u00dfgebend ist die Haushaltslage des Vereins.<\/li>\n<li>Im \u00dcbrigen haben die Mitglieder und Mitarbeiter des Vereins einen Aufwendungsersatzanspruch nach \u00a7 670 BGB f\u00fcr solche Aufwendungen, die ihnen durch die T\u00e4tigkeit f\u00fcr den Verein, <strong>auf Beschluss der Mitgliederversammlung<\/strong>, entstanden sind. Hierzu geh\u00f6ren insbesondere Fahrtkosten, Reisekosten, Porto, Telefon usw.<\/li>\n<li>Der Anspruch auf Aufwendungsersatz kann nur innerhalb einer Frist von <strong>3 Monaten <\/strong>nach seiner Entstehung geltend gemacht werden. Erstattungen werden nur gew\u00e4hrt, wenn die Aufwendungen mit Belegen und Aufstellungen, die pr\u00fcff\u00e4hig sein m\u00fcssen, nachgewiesen werden.<\/li>\n<li>Von der<strong> Mitgliederversammlung<\/strong> k\u00f6nnen per Beschluss im Rahmen der steuerrechtlichen M\u00f6glichkeiten Grenzen \u00fcber die H\u00f6he des Aufwendungsersatzes nach \u00a7 670 BGB festgesetzt werden.<\/li>\n<\/ol>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<ul>\n<li><strong> 18 Kassenpr\u00fcfer<\/strong><\/li>\n<\/ul>\n<p>Die von der Mitgliederversammlung zu w\u00e4hlenden zwei Kassenpr\u00fcfer pr\u00fcfen die F\u00fchrung der Kassenb\u00fccher und Belege, die Best\u00e4nde und Verm\u00f6gensanlagen. Sie erstatten zur Jahresrechnungslegung den Pr\u00fcfbericht. Jedes Jahr ist ein Kassenpr\u00fcfer f\u00fcr zwei Jahre zu w\u00e4hlen. Eine direkt anschlie\u00dfende Wiederwahl ist nicht zul\u00e4ssig.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<ul>\n<li><strong> 19 Festveranstaltungen<\/strong><\/li>\n<\/ul>\n<p>Die Sch\u00fctzenbruderschaft feiert j\u00e4hrlich das Patronatsfest im Kreise der Mitglieder und das Sch\u00fctzenfest als \u00f6ffentliche Veranstaltung, wie es alter Brauch ist. \u00dcber weitere Veranstaltungen beschlie\u00dft die Mitgliederversammlung.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<ul>\n<li><strong> 20 Kirchliche Veranstaltungen<\/strong><\/li>\n<\/ul>\n<p>Die Sch\u00fctzenbruderschaft beteiligt sich am kirchlichen und religi\u00f6sen Leben. Insbesondere nimmt die Sch\u00fctzenbruderschaft in Tracht und mit Fahnen an der Fronleichnams und der Pfarrprozession teil.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<ul>\n<li><strong> 21 Sch\u00fctzenbrauchtum<\/strong><\/li>\n<\/ul>\n<p>Die Sch\u00fctzenbruderschaft pflegt das seit vielen Jahrhunderten von den historischen Sch\u00fctzenbruderschaften ge\u00fcbte Schie\u00dfspiel, das Vogelschie\u00dfen, das Sterne schie\u00dfen, desgleichen das althergebrachte Fahnenschwenken.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<ul>\n<li><strong> 22 Sportschie\u00dfen<\/strong><\/li>\n<\/ul>\n<p>Die Sch\u00fctzenbruderschaft pflegt und f\u00f6rdert das sportliche Schie\u00dfen nach den Bestimmungen der Sportordnung des Bundes. Die Sch\u00fctzenbruderschaft gew\u00e4hrt dem Bund in Erf\u00fcllung seiner Verpflichtungen als anerkannter Schie\u00dfsportverband alle erforderlichen Auskunfts- und Weisungsrechte.<\/p>\n<p><strong>\u00a0<\/strong><\/p>\n<ul>\n<li><strong> 23 Sozialverpflichtung der Sch\u00fctzenbruderschaft<\/strong><\/li>\n<\/ul>\n<p>Die Sch\u00fctzenbruderschaft sch\u00fctzt seine Mitglieder durch den Abschluss einer Haftpflicht- und Unfallversicherung.<\/p>\n<p>Die Mitglieder sollen am Begr\u00e4bnis eines Sch\u00fctzenbruders unter Mitf\u00fchrung der Bruderschaftsfahne teilnehmen.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<ul>\n<li><strong> 24 Kunst und Kultur<\/strong><\/li>\n<\/ul>\n<p>Die Sch\u00fctzenbruderschaft pflegt die christliche und geschichtliche Kultur der Heimat. Der Vorstand hat dar\u00fcber zu wachen, dass die alten Besitzt\u00fcmer der Sch\u00fctzenbruderschaft, vor allem die, die Kunstwert oder sonstigen historischen Wert haben, wie K\u00f6nigssilber, Urkunden und Protokollb\u00fccher, katalogisiert, sorgf\u00e4ltig und sicher verwahrt werden.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<ul>\n<li><strong> 25 Gesch\u00e4ftsordnung<\/strong><\/li>\n<\/ul>\n<p>Die Sch\u00fctzenbruderschaft kann sich eine Gesch\u00e4ftsordnung geben. Diese wird von der Mitgliederversammlung mit einfacher Mehrheit beschlossen.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<ul>\n<li><strong> 26 Schiedsgericht<\/strong><\/li>\n<\/ul>\n<ol>\n<li>Streitigkeiten zwischen Mitgliedern und der Sch\u00fctzenbruderschaft bzw. zwischen Mitgliedern untereinander, sollen vom Vorstand geschlichtet werden. Falls dies nicht m\u00f6glich ist, ist das Schiedsgericht beim Bund der Historischen Deutschen Sch\u00fctzenbruderschaften anzurufen. Jedes einzelne Mitglied hat das Recht, sich direkt an das Schiedsgericht des Bundes zu wenden.<\/li>\n<li>Die Schiedsgerichtsordnung des Bundes der Historischen Deutschen Sch\u00fctzenbruderschaften e.V. ist in der Fassung vom 14.3.2010 Bestandteil der Satzung der Sch\u00fctzenbruderschaft und f\u00fcr diese und deren Mitglieder verbindlich.<\/li>\n<\/ol>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<ul>\n<li><strong> 27 Datenschutz<\/strong><\/li>\n<\/ul>\n<ol>\n<li>Mit dem Beitritt eines Mitglieds nimmt der Verein Daten zum Mitglied auf. Dabei handelt es sich unter anderem um folgende Angaben: Name, Kontaktdaten, Familienstand, Beruf, Abteilung, Auszeichnungen; Bankverbindung und weitere dem Vereinszweck dienende Daten. Sonstige Informationen zu den Mitgliedern und Informationen \u00fcber Nichtmitglieder werden von dem Verein grunds\u00e4tzlich nur verarbeitet oder genutzt, wenn sie zur F\u00f6rderung des Vereinszweckes n\u00fctzlich sind und keine Anhaltspunkte bestehen, dass die betroffene Person ein schutzw\u00fcrdiges Interesse hat, das der Verarbeitung oder Nutzung entgegensteht.<\/li>\n<li>Mit dem Beitritt erkl\u00e4rt sich das Mitglied einverstanden, dass die im Zusammenhang mit der Mitgliedschaft ben\u00f6tigten personenbezogenen Daten unter Ber\u00fccksichtigung der Vorgaben des Bundesdatenschutzgesetzes BDSG bzw. der kirchlichen Datenschutzanordnung KDO per EDV f\u00fcr den Verein erhoben, verarbeitet und genutzt werden. Ohne dieses Einverst\u00e4ndnis kann eine Mitgliedschaft nicht begr\u00fcndet werden.<\/li>\n<li>Die \u00fcberlassenen personenbezogenen Daten d\u00fcrfen ausschlie\u00dflich f\u00fcr Vereinszwecke verwendet werden. Hierzu z\u00e4hlen insbesondere die Mitgliederverwaltung, die Durchf\u00fchrung des Sport- und Spielbetriebes, die \u00fcblichen Ver\u00f6ffentlichungen von Ergebnissen in der Presse, im Internet sowie Aush\u00e4nge am &#8222;Schwarzen Brett&#8220;. Eine anderweitige Verarbeitung oder Nutzung (z. B. \u00dcbermittlung an Dritte) ist &#8211; mit Ausnahme der erforderlichen Weitergabe von Angaben zur namentlichen Mitgliedermeldung an den Bund und zur Erlangung von Startberechtigungen an entsprechende Verb\u00e4nde &#8211; nicht zul\u00e4ssig.<\/li>\n<li>Als Mitglied des Bundes der Historischen Deutschen Sch\u00fctzenbruderschaften e.V. ist der Verein verpflichtet, seine Mitglieder an den Verband zu melden. \u00dcbermittelt werden dabei Name, Vorname, Geburtsdatum, Eintrittsdatum, Austrittsdatum und Vereinsmitgliedsnummer (sonstige Daten); bei Mitgliedern mit besonderen Aufgaben (z.B. Vorstandsmitglieder) die vollst\u00e4ndige Adresse mit Telefonnummer, E-Mail-Adresse sowie der Bezeichnung ihrer Funktion im Verein. Die namentliche Mitgliedermeldung erfolgt \u00fcber ein internetgest\u00fctztes Programmsystem.<\/li>\n<li>Das einzelne Mitglied kann jederzeit gegen\u00fcber dem Vorstand Einw\u00e4nde gegen die Ver\u00f6ffentlichung seiner personenbezogenen Daten auf der Bruderschafts Homepage erheben bzw. seine erteilte Einwilligung in die Ver\u00f6ffentlichung schriftlich widerrufen. Im Falle eines Einwandes bzw. Widerrufs unterbleiben weitere Ver\u00f6ffentlichungen zur seiner Person. Personenbezogene Daten des widerrufenden Mitglieds werden von der Homepage des Vereins entfernt.<\/li>\n<li>Mit dem Beitritt erkl\u00e4rt sich das Mitglied ebenfalls einverstanden, dass Fotos von Veranstaltungen der Bruderschaft, auf denen das Mitglied abgebildet ist, im Rahmen von Ver\u00f6ffentlichungen der Bruderschaft, z.B. auf der Homepage oder in Festschriften ver\u00f6ffentlicht werden. Jedes Mitglied hat das Recht, der Ver\u00f6ffentlichung zu widersprechen, es sei denn, die Ver\u00f6ffentlichung w\u00e4re nach \u00a7 23 des Gesetzes betreffend das Urheberrecht an Werken der bildenden K\u00fcnste und der Photographie auch ohne Zustimmung zul\u00e4ssig.<\/li>\n<\/ol>\n<p><strong>\u00a0<\/strong><\/p>\n<ul>\n<li><strong> 28 Satzungs\u00e4nderung<\/strong><\/li>\n<\/ul>\n<ol>\n<li>Zur \u00c4nderung der Satzung oder zur Aufl\u00f6sung der Sch\u00fctzenbruderschaft ist eine Mehrheit von 3\/4 der abgegebenen Stimmen erforderlich.<\/li>\n<li>Alle Satzungs\u00e4nderungen bed\u00fcrfen der Zustimmung des Bundes gem\u00e4\u00df dessen Statut.<\/li>\n<\/ol>\n<p><strong>\u00a0<\/strong><\/p>\n<ul>\n<li><strong> 29 Aufl\u00f6sung der Sch\u00fctzenbruderschaft<\/strong><\/li>\n<\/ul>\n<ol>\n<li>Im Falle der Aufl\u00f6sung oder Aufhebung der K\u00f6rperschaft oder bei Wegfall der steuerbe\u00fcnstigter F\u00e4lle, f\u00e4llt das vorhandene Verm\u00f6gen mit Ausnahme der historischen Traditionsgegenst\u00e4nde\u00a0 an die kath. Kirche im Seelsorgebezirk Wesseling mit der Auflage, dass Verm\u00f6gen ausschlie\u00dflich und unmittelbar f\u00fcr kirchliche, mildt\u00e4tige und gemeinn\u00fctzige Zwecke zu verwenden.<\/li>\n<li>Die historischen Traditionsgegenst\u00e4nde wie Fahnen, K\u00f6nigsketten, Urkunden und B\u00fccher fallen als erhaltenswerte Kulturg\u00fcter an den Bund, der diese Gegenst\u00e4nde ausschlie\u00dflich und unmittelbar f\u00fcr kulturelle Zwecke im Sinne dieser Satzung zu verwenden hat.<\/li>\n<li>Bei Wiedererrichtung und Anerkennung einer neuen gemeinn\u00fctzigen Sch\u00fctzenbruderschaft in Wesseling mit gleicher Zielrichtung im Sinne dieser Satzung k\u00f6nnten die historischen Traditionsgegenst\u00e4nde nach sorgf\u00e4ltiger, vorheriger Pr\u00fcfung dieser neuen Vereinigung \u00fcbergeben werden.<\/li>\n<\/ol>\n<p><strong>\u00a0<\/strong><\/p>\n<ul>\n<li><strong> 30 Inkrafttreten<\/strong><\/li>\n<\/ul>\n<p>Diese Satzung wurde auf der Mitgliederversammlung am 20.01.2013 beschlossen und tritt mit Eintragung ins Vereinsregister in Kraft. Alle vorangegangenen Satzungen verlieren damit ihre G\u00fcltigkeit.<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Sankt Sebastianus-Sch\u00fctzenbruderschaft Wesseling vor 1518\u00a0 e.V. \u00a0 \u00a0 1 Name und Sitz Der Verein tr\u00e4gt den Namen: Sankt Sebastians-Sch\u00fctzenbruderschaft Wesseling vor 1518\u00a0 e.V. 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